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978-3-8329-1001-3
Das Beleihungsrechtsverhältnis
Rahmen, Begründung und Inhalt
Nomos,  2005, 247 Pages
ISBN 978-3-8329-1001-3
Available
54,00 € incl. VAT

Das Rechtsinstitut der Beleihung Privater erlebt im Zusammenhang mit der Privatisierungswelle der letzten Jahrzehnten eine Renaissance. Bei der hoheitlichen Tätigkeit von Beliehenen widerstreiten das Erfordernis staatlicher Zweckverfolgung und die Eigeninitiative sowie das Tätigkeitsverständnis der [...]

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978-3-7890-1660-8 ()
Der Rechtsanwalt in öffentlich-rechtlichen Verfahren
Nomos,  1989, 302 Pages
ISBN 978-3-7890-1660-8
Out of print, no reprint
34,00 € incl. VAT

978-3-7890-6383-1 ()
Der Rechtsschutz gegen die Aufhebung begünstigender Verwaltungsakte
Zugleich ein Beitrag zur Systematik des § 43 VwVfG (Wirksamkeit und Unwirksamkeit von Verwaltungsakten)
Nomos,  2000, 163 Pages
ISBN 978-3-7890-6383-1
Out of print, no reprint
45,00 € incl. VAT

Ein aufgehobener Verwaltungsakt ist unwirksam. Das bestimmt § 43 Abs. 2 VwVfG. Möchte ein Bürger einen aufgehobenen Akt, zum Beispiel eine Bauerlaubnis, zurückerlangen, begehrt er gleichwohl in aller Regel nicht den Neuerlaß der Begünstigung, sondern die Aufhebung der Aufhebung. Diese soll – so [...]

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978-3-7890-5752-6 ()
Die Anhörung des Bürgers im Verwaltungsverfahren und die Begründungspflicht für Verwaltungsakte
Rechtsvergleichende Untersuchung zweier zentraler Grundsätze des Verwaltungsverfahrens in Deutschland und Frankreich
Nomos,  1999, 284 Pages
ISBN 978-3-7890-5752-6
Out of print, no reprint
45,00 € incl. VAT

In einem zusammenwachsenden Europa entwickeln sich das französische und deutsche Verwaltungsverfahrensrecht aufeinander zu. Die Grundsätze beider Rechtsordnungen beeinflussen das Verfahrensrecht der EU und wirken in die Mitgliedstaaten zurück. Das Werk vergleicht die zentralen Verfahrensgrundsätze [...]

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978-3-7890-5246-0 ()
Die Erledigung im Verwaltungsprozeß
Nomos,  1998, 307 Pages
ISBN 978-3-7890-5246-0
Out of print, no reprint
51,00 € incl. VAT

Die voraussetzungslose Erklärung der übereinstimmenden Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache hat nur verfahrensbeendigende Wirkung, wenn den Parteien die volle Dispositionsbefugnis über den Streitgegenstand zusteht. Diese erfährt indes im Verwaltungsprozeß Einschränkungen: durch die [...]

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