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... aber im Zivilrecht sind die Richter standhaft geblieben !

Die Urteile des OLG Celle aus dem Dritten Reich
Nomos,  1988, 316 Pages

ISBN 978-3-7890-1562-5


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The work is part of the series Fundamenta Juridica (Volume 5)
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Die Zivilrechtslehre von 1933 bis 1945 kennen wir. War die Rechtsprechung der Zivilgerichte gleichermaßen NS-geprägt? Im Ergebnis ist die alltägliche Urteilspraxis nicht als eine »Nazi-Justiz« zu beschreiben. Überwiegend »normale« Urteile stehen neben wenigen ideologisch geprägten. Diese Normalität erwies sich jedoch nicht als Verdienst der Richter.
Wie das geschah und welche z.T. lokalen Ereignisse zivilprozessuale Folgen hatten, zeigen die Darstellungen der Urteile aus dem Personen-, Verkehrs- und Wirtschaftsrecht sowie der über zivilrechtliche Chancen der Diskriminierten. Um die Bewertung dieser Ergebnisse, die veränderten Bedingungen des Urteilens und die Wahrnehmung der Beteiligten geht es in diesem Buch, das zum ersten Mal vollständige Reihen von Urteilen eines Gerichts, nämlich des OLG Celle sowie General- und andere Akten niedersächsischer Archive ausgewertet hat.
Sind die Richter standhaft geblieben? Lediglich ein sehr geringer Prozentsatz der Urteile zeigt Beziehungen zum NS-Rechtsdenken. Blieben die Diskriminierungen im Zivilrecht »Ausrutscher«?
Das Buch sucht Antworten auf folgende Fragen: »Normale« Zivilrechtsprechung oder Nazi-Justiz? Wie sind die (wenigen) Entscheidungen einzuordnen, die Widerstandsgeist zeigten (Gewerberecht, Kirchensteuersachen)? Trat in der Praxis tatsächlich eine Entformalisierung des bürgerlichen Rechts ein (unbegrenzte Auslegung)? Wurde auf die Ziviljustiz Einfluß genommen? Nur wenn man diese Fragen erörtert, ist es sinnvoll, über die Wahrnehmung der Betroffenen (Nazi-Justiz oder normale Rechtsprechung) zu debattieren. Dimensionen der Trivialität gehören ebenso zur Antwort, wie die Probleme des beruflichen Alltags sowie die Fragen nach Handlungsalternativen.