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Lehr

Ansätze zur Harmonisierung des Persönlichkeitsrechts in Europa

Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu den Auswirkungen des EGMR-Urteils Caroline von Hannover auf den Bildnis- und Privatheitsschutz im deutschen und englischen Recht
Nomos,  2009, 424 Pages

ISBN 978-3-8329-4648-7


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Bislang bestanden europaweit erhebliche Unterschiede bei der Abwägung zwischen dem Schutz des Privatlebens und der Pressefreiheit. So waren etwa Abbildungen Prominenter bei alltäglichen Aktivitäten in der Öffentlichkeit in England seit jeher grundsätzlich zulässig, in Frankreich hingegen tabu, und in Deutschland nur dann angreifbar, wenn sich der Betroffene nachweisbar in eine „örtliche Abgeschiedenheit“ begeben hatte.
In seiner Aufsehen erregenden sogenannten Caroline-Entscheidung vom 24. Juni 2004 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die bisherige deutsche Rechtsprechung das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens verletzt.
Die vorliegende Darstellung analysiert die praktisch wichtigen Auswirkungen dieser Entscheidung auf den europäischen Persönlichkeitsschutz anhand eines Vergleichs der aktuellen deutschen und englischen Entwicklungen. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwieweit das Straßburger Urteil zu einer Harmonisierung des Bildnis- und Privatheitsschutzes in Europa führt. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten einer Kollisions- und Sachrechtsvereinheitlichung im Persönlichkeitsrecht durch den EU-Gesetzgeber umfassend untersucht und bewertet.

»Es beschäftigt sich mit den Auswirkungen, die das sog. "Caroline"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24.6.2004 auf den Bildnis- und Privatheitsschutz im deutschen und englischen Recht entfaltet hat. Die Praxisnähe der Arbeit ist dadurch gewährleistet, dass der Autor in derjenigen Kanzlei tätig ist, die die Beschwerdeführerin von den deutschen Gerichten und dem EGMR anwaltlich vertreten hat... Es handelt sich um eine überaus fundierte, hervorragend geschriebene und wissenschaftlich anspruchsvolle Arbeit. Dem Anliegen, den Persönlichkeitsschutz gegen ein dem Unterhaltungs- und Sensationsbedürfnis dienendes Eindringen der Medien in die Privatsphäre mehr Geltung in der Rechtsprechung zu verschaffen und ihn auf europäischer Ebene zu harmonisieren, kann man [...]