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Fichte

Die Begründung des Militärdienstverhältnisses (1648-1806)

Ein Beitrag zur Frühgeschichte des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Nomos,  2010, 247 Pages

ISBN 978-3-8329-4745-3


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The work is part of the series Rheinische Schriften zur Rechtsgeschichte (Volume 13)
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Wie in der Epoche zwischen 1648 und 1806 einzelne mehr oder minder freiwillig zu Soldaten wurden, ist in der Forschung vielfältig beschrieben worden. So gut wie nicht untersucht ist dagegen, welche Vorstellungen sich die zeitgenössischen Juristen von der Soldatenwerbung machten.
Die Arbeit unternimmt es daher, auf der Grundlage vornehmlich gedruckter militär- und staatsrechtlicher Quellen, einen umfassenden Überblick über die Anschauungen in der Rechtswissenschaft vom Zustandekommen militärischer Dienstverhältnisse zu geben. Neben den staatsrechtlichen Rahmenbedingungen werden detailliert die freiwillige Anwerbung durch Vertrag sowie die zwangsweise Heranziehung zu Militärdiensten untersucht.
Frühneuzeithistorikern mit Interesse an militärgeschichtlichen Fragestellungen bietet die Studie durch die Darstellung der juristischen Theorie eine Grundlage für ein erweitertes Verständnis sowie zum Vergleich mit der geschichtlichen Lebenswirklichkeit. Dem Rechtshistoriker wird daneben ein Blick auf die Geschichte des Rechtsinstituts des öffentlich-rechtlichen Vertrags eröffnet, der über die übliche Betrachtung des späten 19. Jahrhunderts weit hinausreicht.

»hat Fichte mit seiner präzisen Analyse und Systematisierung der zeitgenössischen Anschauungen eine beeindruckende Arbeit vorgelegt, die als Dogmengeschichte ihren eigenen Wert hat... die Arbeit, die so auch als modernes Lehrbuch für einen Militärjuristen um 1800 dienen könnte.«
Sandro Wiggerich, Zeitschr. für Historische Forschung 2/13

»Die Arbeit ist überaus gut lesbar und durch viele konkrete Beispiele aus Akten, sehr anschaulich, ohne dabei das hohe wissenschaftliche Niveau zu verlassen... bietet die hier besprochene Dissertation mit ihrem klaren rechtlichen Ansatz eine Reihe von neuen Erkenntnissen.«
Markus Engert, ZRG 128/11