englischDividing an operation into a holding and an operating company results in German tax case-law in a so called „Betriebsaufspaltung“. Recognised under civil law, tax law causes certain consequences for the holding company. The research investigates this holding company from an economical point of view. It elaborates a counter concept to the traditional understanding and shows sufficient own economic activity of the holding company. Thereby “re-defined”, it is an “enterprise” in international tax (treaty) law and a “Gewerbebetrieb” in German tax law. As a result, German tax case-law needs to be adjusted according to the elaborated concept.
Aus einer Aufteilung einheitlicher betrieblicher Funktionen auf zwei oder mehrere Rechtsträger resultiert im Allgemeinen eine Betriebsaufspaltung, bestehend aus Besitz- und Betriebsunternehmen. Die zivilrechtliche Aufteilung wird steuerrechtlich anerkannt; die Rechtsprechung knüpft hieran jedoch, je nach Fallgestaltung, besondere steuerrechtliche Rechtsfolgen.
Die Arbeit widmet sich der Besitzgesellschaft als Teil dieses Gesamtsachverhalts. Sie bietet ein wirtschaftliches (Gegen-)Konzept zu dem Verständnis im Sinne des steuerrechtlichen Rechtsinstituts. Es wird gezeigt, dass sich dieses Konzept im internationalen Steuerrecht unter den wirtschaftlich geprägten Unternehmensbegriff subsumieren lässt. Auf der Ebene des nationalen Rechts ist eine Anpassung der Betriebsaufspaltungsrechtsprechung notwendig, um die eigene wirtschaftliche Betätigung der Besitzgesellschaft adäquat zu erfassen. Sie ist im steuerrechtlichen Sinne Gewerbebetrieb.