Die Bundeswehrverwaltung muss nach dem Grundgesetz von den Streitkräften getrennt sein. Dieses Trennungsgebot gerät nicht zuletzt im Kontext der „Zeitenwende“ zunehmend unter Druck. In seiner Untersuchung zeigt Jörg Philipp Terhechte, dass eine sukzessive Aushöhlung des Trennungsgebots verfassungsrechtlich problematisch ist. Dieser Befund wird insbesondere anhand der Führung ziviler Ämter durch Soldatinnen und Soldaten, der Fachaufsicht von Soldatinnen und Soldaten über die zivile Bundeswehrverwaltung, der Einrichtung sog. „Systemhäuser“, der Stellung des Generalinspekteurs der Bundewehr, der Inanspruchnahme ziviler Wechselstellen durch Soldatinnen und Soldaten und der Einrichtung des neuen Planungs- und Führungsstabes festgemacht.
- Generalinspekteur
- Wechselstellen
- Systemhäuser
- Fachaufsicht
- constitutional law
- Bundeswehrverwaltung
- system houses
- organizational development
- independence
- Civil Federal Defense Administration
- Zivile Bundeswehrverwaltung
- planning and leadership staff
- Zeitenwende
- Verfassungsrecht
- turning point
- Inspector General
- technical supervision
- Federal Defense Administration
- Eigenständigkeit
- Verfassungsgebot
- personnel development
- German military
- Zivile Ämter
- Planungs- und Führungsstab
- rotation positions
- Bundeswehr (German Armed Forces)
- separation principle
- Organisationsentwicklung
- civil offices
- Personalentwicklung
- Trennungsgebot
- constitutional mandate
- Bundeswehr