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Egerland

Die Notarbestellung im hauptberuflichen Notariat

Nomos,  2009, 347 Pages, E-Book

ISBN 978-3-8452-1279-1

78,00 € incl. VAT
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Der Notar übt ein öffentliches Amt aus. Aus diesem Grunde ist die Zahl der Notare staatlich reglementiert, es besteht kein Anspruch auf Bestellung. Die Anzahl und die örtliche Verteilung der Notarstellen werden vielmehr von den Landesjustizverwaltungen anhand der Nachfrage festgesetzt. Bewerber für das Notaramt müssen sich daher – wie von Art. 33 Abs. 2 GG gefordert – einer Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung stellen.
Das Werk behandelt für das hauptberufliche Notariat die Regelungen über die Anzahl und örtliche Verteilung der Notarstellen sowie die Voraussetzungen und das Verwaltungsverfahren für die Bestellung zum Notar einschließlich der Auswahl unter mehreren Bewerbern und des Problems eventueller Konkurrentenstreitigkeiten. Der Autor erläutert insbesondere die verfassungsrechtlichen Besonderheiten des Notaramtes als staatlich gebundenem Beruf, die es überhaupt zulassen, eine derart strenge Berufszugangskontrolle vorzunehmen. Aber auch rechtsdogmatisch weniger gewichtige, dafür umso praxisrelevantere Probleme etwa des Verfahrens- oder des Gerichtskostenrechts werden nicht ausgespart. Die den letzten Jahren zahlreich ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Notarsenate des BGH und der Oberlandesgerichte werden umfassend berücksichtigt. Erstmals erscheint damit eine Monografie, die speziell für das hauptberufliche Notariat die Bestellung zum Notar in all ihren materiell- und verfahrensrechtlichen Aspekten behandelt.

»Die Arbeit ist eine in Aufbau, Tiefe und Duktus der Argumentation insgesamt überzeugende Untersuchung, die durch Verständlichkeit in der Sprache und Präzision im Begrifflichen besticht und zu ausgewogenen, plausiblen Ergebnissen gelangt.«
Dr. Marius Kohler, ZZP 4/10

»das Werk fordert aufgrund seiner Thematik zur Diskussion auf und wird noch über Jahre hinaus zu einem verlässlichen Begleiter für alle mit einer Notarbestellung im hauptberuflichen Notariat befassten Personen, sei es in der Landesjustizverwaltung, bei Gericht oder als Berufsangehörige werden. Es kann jedem berufsrechtlich interessierten Kollegen nur zur Lektüre empfohlen werden.«
Notar Dr. jur. Matthias Wagner, NotBZ 8/09

»Für Vorstände und Geschäftsführer von Notarkammern, aber auch für Richter an [...]