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»Grundrechte« im Codex Iuris Canonici von 1983 im Vergleich mit dem deutschen Grundgesetz

Eine exemplarische Untersuchung anhand der Wissenschaftsfreiheit
Nomos,  1999, 199 Pages

ISBN 978-3-7890-5900-1


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The work is part of the series Nomos Universitätsschriften – Recht (Volume 313)
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Der Codex Iuris Canonici von 1983 enthält einen Katalog von Rechten und Pflichten aller Christgläubigen, der teilweise an die Grundrechte des Grundgesetzes erinnert. Da die innerkirchlichen »Grundrechte« nicht in einem formellen Verfassungsgesetz enthalten sind und das katholische Kirchenrecht das Prinzip des Vorrangs der Verfassung nicht kennt, ist der materielle Gehalt dieser Rechte umstritten. Durch ein institutionelles Verständnis dieser Rechte gelingt es, einen rechtlich »umhegten« Wesensgehalt zu begründen, der unantastbar ist. Am Beispiel der theologischen Wissenschaftsfreiheit zeigt sich, daß dem wissenschaftlich Tätigen im Bereich der nicht definierten Lehren ein Recht auf Dissens zuzuerkennen ist.