Massenschäden stellen das liberale Leitbild des Zivil- und Zivilprozessrechts vor strukturelle Schwierigkeiten. Die Arbeit ist eine systematische Untersuchung aktueller Rechtssetzungsvorhaben der EU-Kommission, die Massenschäden im Kartell- und Verbraucherrecht durch die EU-weite Einführung kollektiver Zivilrechtsbehelfe bewältigen will. Vor dem Hintergrund der ausführlichen Darstellung der Vorhaben, ihrer Grundlagen und der (Un-)Möglichkeiten, diese ins deutsche und europäische Zivilprozessrecht einzupassen, wird eingehend die in der bisherigen Auseinandersetzung stiefmütterlich behandelte Frage untersucht, ob die EU überhaupt eine Rechtssetzungskompetenz für die Einführung von Kollektivklagen besitzt.