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Krenzler | Remmertz

Rechtsdienstleistungsgesetz

RDG | RDGEG | RDV
Handkommentar
Nomos,  3. Edition 2023, 815 Pages

ISBN 978-3-8487-8742-5

99,00 € incl. VAT
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Die Reformauflage
Der Handkommentar von Krenzler/Remmertz ist meinungsbildend im RDG. Er zieht klare Linien für die Abgrenzung von erlaubter und verbotener Rechtsdienstleistung, insbesondere bei neuartigen Berufsbildern. RDGEG und RDV werden mitkommentiert.

Die 3. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
• Legal Tech-Gesetz
• Große BRAO-Reform
• Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
• Topaktuell: Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen mit den stufenweisen Änderungen zum 16.3.2023 und 1.1.2025

Schwerpunkte
• Erweiterte Inkassoerlaubnis und verstärkte Aufsicht
• Eignung/Zuverlässigkeit von Inkassodienstleister:innen
• „Drittberatung“ durch SyndikusRA (§ 46 Abs. 6 BRAO nF)
• In- und ausländische Berufsausübungsgesellschaften

Wegweisende Urteile des BGH wie „smartlaw“, „wenigermiete.de“ oder die Sammelklage-Inkasso-Entscheidung sind eingearbeitet. Ausführlich eingegangen wird auch auf "ChatGPT" und weitere KI-Anwendungen als Rechtsdienstleistung.

Herausgeber und Autor:innen
sind herausragende Kenner:innen der Materie:
RA Dr. Hans Klees | RAuN Jan J. Kramer | RA Dr. Michael Krenzler | RA Dr. Christian Lemke | RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart | RA Dr. Frank Remmertz | RA Prof. Karl-Michael Schmidt | RA Klaus Winkler | RA Tilman Winkler

Stimmen zu den Vorauflagen

»bietet einen kompakten und fundierten Überblick über das neugestaltete RDG (als Nachfolger des Rechtsberatungsgesetzes) samt Einführungsgesetz, Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) und berufsrechtlichen Nebenbestimmungen. Für die juristische Praxis in Verbänden und Unternehmen besitzt das Handbuch eine hohe Relevanz für die Abgrenzung von noch erlaubten und nicht erlaubten Rechtsdienstleistungen und ist daher ein nützlicher Begleiter für jede Rechtsabteilung. Gegenüber der Vorauflage konnten viele Teile präzisiert werden, da über viele Streitfragen durch die Rechtsprechung inzwischen entschieden wurde. Behandelt werden auch spezielle Aspekte wie z.B. Rechtsdienstleistungen durch Algorithmen gestützte Softwareangebote im Bereich des Verbraucherrechts.«
Infodienst [...]
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