englischThe deprivation of citizenship as a counter-terrorist measure has been implemented by other countries for several years, whereas security-related amendments to the German law of nationality have only recently been discussed. The so called „Third Amendment to the German citizenship law“ introduced a legal means for depriving a person‘s citizenship based on security-related grounds. This book addresses this topical issue and examines whether citizenship law is a suitable area for counter-terrorist and counter-extremist measures.
Während andere Staaten im Zuge weitreichender Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen, den Verlust der Staatsangehörigkeit für Terroristen und Extremisten seit Längerem vorsehen, fand die Diskussion um eine terrorismus- und extremismusbezogene Anpassung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vergleichsweise sehr spät Einzug in die Politik. Mit dem Erlass des Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde nun auch im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ein spezieller terrorismusbezogener Verlusttatbestand eingeführt. Das Buch nimmt sich dieses aktuellen Themas an und erörtert dabei, ob sich das Staatsangehörigkeitsrecht als geeigneter Bereich für Maßnahmen im Bereich der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung darstellt.