englischSearch engines such as Google are essential for using the Internet. Nevertheless, providers of search engines must be aware of certain liability risks, which, for example, are outlined in the rulings by the European Court of Justice (on “the right to be forgotten”) and the German Federal Court of Justice (on the “autocomplete” function). First, the author examines how running a search engine is protected by fundamental rights, in particular the freedom of broadcasting, and how search engines can form opinions. Could content-related standards be established? Should search engines be unbiased? In a next step, the author considers civil liability for search results (links, snippets, suggestions etc.), especially taking the freedom of broadcasting into account, according to which extensive civil liability is prohibited.
Suchmaschinen wie Google sind im Internet unentbehrlich. Ihre Anbieter sind jedoch Haftungsrisiken ausgesetzt, wie die Entscheidungen des EuGH zum „Recht auf Vergessenwerden“ und des BGH zur „Autocomplete“-Funktion zeigen.
Der Autor untersucht zunächst die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen mit dem Ergebnis, dass der Betrieb von Suchmaschinen durch den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit erfasst ist. Anschließend wird der Frage nachgegangen, wie Suchmaschinen zur Meinungsbildung beitragen und durch die bisherigen Bestimmungen zur Ausgestaltung der Rundfunkordnung erfasst werden oder in Zukunft erfasst werden könnten. Sind inhaltliche Vorgaben für Suchmaschinen zulässig? Müssen Suchmaschinen neutral sein?
In einem weiteren Schritt wird die zivilrechtliche Haftung für Suchergebnisse (Links, Snippets, Suchvorschläge) erörtert, insbesondere die Störerhaftung. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Einfluss der Rundfunkfreiheit, die eine zu strikte Haftung verbieten könnte.