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Monopolkommission

Zusammenschlussvorhaben der Miba AG mit der Zollern GmbH & Co.KG. Ergänzende Stellungnahme zu den beabsichtigten Nebenbestimmungen

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 GWB, Öffentliche Version. Stellungnahme gemäß Ziffer 21 der Leitlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Ministererlaubnisverfahren
Sondergutachten 81
Nomos,  2019, 81 Pages

ISBN 978-3-8487-6313-9


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The work is part of the series Monopolkommission – Sondergutachten (Volume 81)
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In ihrem 81. Sondergutachten empfiehlt die Monopolkommission dem Bundeswirtschaftsminister, die Ministererlaubnis in dem Zusammenschlussfall Miba/Zollern nicht zu erteilen, weil die von den Zusammenschlussbeteiligten vorgetragenen Gemeinwohlvorteile die festgestellte Wettbewerbsbeschränkung nicht aufwiegen. Die Monopolkommission stellt fest, dass Gemeinwohlgründe nur dann berücksichtigungsfähig sind, wenn diese einen Inlandsbezug aufweisen. Im konkreten Fall können weder der Erhalt von Know-how noch die internationale Wettbewerbsfähigkeit eine Erlaubnis des Zusammenschlusses rechtfertigen. Dies gilt auch hinsichtlich der geltend gemachten verteidigungspolitischen Interessen und des Erhalts von Arbeitsplätzen. In einer gesonderten Stellungnahme untersucht die Monopolkommission die vom Bundeswirtschaftsminister im Rahmen einer Freigabeentscheidung beabsichtigten Nebenbestimmungen. Sie äußert Zweifel sowohl an der Zulässigkeit als auch an der Eignung zentraler Nebenbestimmungen.

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