»Die Entscheidung, ob und inwieweit extrakorporalen menschlichen Embryonen Menschenwürde und dementsprechende Rechte zuerkannt werden, obliegt der jeweiligen staatlichen Gesetzgebung. Eine globale Regelung existiert nicht. Angesichts dessen, ist der vorliegende Teilband des Freiburger Verbundprojekts "Der Status des extrakoporalen Embryos in interdisziplinärer Perspektive" uneingeschränkt und nachhaltig zu begrüßen. In dem fünfhundert Seiten umfassenden Werk werden die rechtlichen Regelungen der Länder Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Schweiz, Spanien, Israel, USA und der Volksrepublik China untersucht. Ergänzt wird dieser Corpus duch einen Exkurs über den Islam.«
Susanne Benöhr-Laqueur, Gynäkologische Endokrinologie 2/09