»möchte ich die Arbeit von Nadja Kraenz allen wärmstens empfehlen, die sich näher mit den persönlichkeitsschützenden Vorschriften der §§ 201a und 238 StGB und ihren vielfältigen Problemen befassen wollen.«
Prof. Dr. Ulrich Weber, UFITA I/10

»In ihrer umfangreichen Untersuchung analysiert die Autorin zunächst die §§ 201a und 238 und arbeitet insbesondere deren "Schutzzweck" heraus. Dieser Teil der Arbeit ist auch völlig losgelöst von der spezifischen journalistischen Problematik sehr lesenswert, da zu § 238 StGB bisher nur wenige Kommentierungen vorliegen...Das Buch ist Strafrichtern, Staatsanwälten, (natürlich) Strafverteidigern und auch den Justiziaren der Medien zu empfehlen.«
Dr. Dieter Rohnfelder, Archiv für Kriminologie 1-2/09