»Die Untersuchung von Reinbacher zeugt von einem konsequent umgesetzten und gewinnbringenden intra- und interdisziplinären Forschungsansatz. Zum einen bezieht er das Europa- und Verfassungsrecht intensiv ein, zum anderen werden politikwissenschaftliche Denkweisen für die Überlegungen zu einem strafrechtlichen Kompetenzsystem in der EU fruchtbar gemacht. Wer sich fundiert mit der strafrechtslegislativen Kompetenzverteilung in der EU beschäftigen möchte und dabei den Blick in die Nachbarwissenschaften sowie über den nationalen Tellerrand hinaus sucht, kommt an den von Reinbacher subtil herausgearbeiteten Grundlagen nicht vorbei.«
Prof. Dr. Edward Schramm, ZSTW 2/2018, 531