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Fährmann

Die Bundeswehr im Einsatz für Europa

Die Beteiligung Deutschlands an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) - Zulässigkeit nach dem Vertrag von Lissabon
Nomos,  2010, 298 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8329-5289-1


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Das Werk ist Teil der Reihe Schriftenreihe Europäisches Verfassungsrecht (Band 33)
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Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde auch die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU gestärkt. Der Reformvertrag lässt nicht nur den Aufbau neuer europäischer Organe zu, sondern gestaltet die Durchführung künftiger Missionen flexibler. Brüsseler Gesuchen zur Teilnahme an den gemeinsamen Strukturen und Einsätzen wird sich die Bundesregierung auch in Zukunft nicht verschließen können. Diese Arbeit beantwortet die Frage, ob die Verwendung der Bundeswehr in diesem Rahmen verfassungskonform ist.
Zunächst untersucht der Autor die wehrverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes und ihre Interpretation durch das Streitkräfteurteil von 1994. Anschließend werden die verteidigungspolitischen Regeln des Reformvertrags von Lissabon analysiert. Hierzu wird auch die erneuerte institutionelle Architektur der EU dargestellt. Das dritte Kapitel wertet die Ergebnisse der bisherigen Untersuchung auf die konkrete Fragestellung der Arbeit aus. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Lissabon-Urteil wird jeweils kritisch diskutiert. Im Ergebnis gelingt dem Autor der Nachweis, dass der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von EU-Militäreinsätzen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Studie richtet sich vor allem an Verfassungsjuristen und Europarechtler.

»...dass dem Verf. mit seiner Dissertation eine gedankenreiche, anregend zu lesende und in vielen Punkten plausible Bereicherung dieser Diskussion gelungen ist.«
Sebastian Graf Kielmansegg, Der Staat 4/12

»Insgesamt ist Ingo Fährmann eine lesenswerte und wissenschaftlich eigenständige Abhandlung zu aktuellen Fragen der Bundeswehr im Einsatz für Europa gelungen, auch wenn die eine oder andere These des Autors Widerspruch evozieren mag. Unterschiedliche Ansichten, vor allem im komplexen und angesichts neuartiger Bedrohungslagen nicht immer eindeutigen Bereich des Wehrverfassungsrechts, sind Teil des verfassungsrechtlichen Diskurses und des politischen Meinungsbildungsprozesses. Sie mindern die Qualität einer Arbeit nicht, zumal, wenn wie hier, der Autor sich inhaltlich klar und [...]
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