Das Verbot des Insiderhandels schützt kollektives Rechtsgut. Gemäß derzeitiger herrschende Meinung stellt der Schutz des „Outsider“-Vermögens dabei aber lediglich den Schutzreflex dieses Verbots dar. Jedoch können einerseits Herrschaft und Risiko sich gegenseitig beeinträchtigen, und andererseits kann das Risiko kumulieren. Die typischen Risiken des Wertpapierhandels sind eben die Faktoren, die von vornherein zu quantitativer Verschlechterung der Herrschaft führen. Geht man von dieser sog. Hypothese der doppelten Schwächung der Herrschaft aus, dann sollten bestimmte Bedingungen zu einer schädigenden Vermögensgefährdung führen. Somit ist die Notwendigkeit eines parallelen Schutzsystem begründet, das neben dem kollektiven Rechtsgut auch das individuelle, besonders das Vermögen, schützt. Unter Zugrundelegung dieser Ansicht gelangt man bei vielen Themenfeldern zu anderen Schlussfolgerungen als die herrschende Meinung.
englischThe prohibition of insider-trading protects collective legal interest. According to the actual dominant opinion the protection of the outsider’s property represents just the protective reflex of the insider-trade ban. But on the one hand risk and domination may impair each other mutually, and on the other hand risk can accumulate. It is the typical risks of trade in securities which from the start lead to a quantitative impairment of domination. Based on this so-called hypothesis of the double impairment of domination, we can identify certain conditions that would present a damaging property hazard. Consequently the requirement of a parallel protective system is established which not only protects the collective but also the individual legal interest. The conclusions reached differ in some areas from those of the dominant opinion.