Nach der Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit im Betrieb durch das Bundesarbeitsgericht, ist besonders interessant, inwieweit die neugewonnene Tarifpluralität auf betrieblicher Ebene durch das BetrVG aufgefangen werden kann. Vor dem Hintergrund der sich stellenden betriebsverfassungsrechtlichen Probleme steht insbesondere die Frage im Fokus, ob nicht doch eine gesetzliche Regelung mit dem Ergebnis der Tarifeinheit indiziert ist oder sich die betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Streitfragen nicht vielmehr mittels der vorhandenen gesetzlichen Regelungen lösen lassen. Hierbei handelt es sich um eine sehr wesentliche kollektive Grundfrage, die sich all diejenigen stellen müssen, die richtigerweise die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit befürworten. Aber auch jenen, die eine stringente Lösung des Tarifpluralitätsproblems für betriebsverfassungsrechtliche Fragen nicht für möglich erachten, eröffnet das Werk möglicherweise einen neuen differenzierteren Ansatz.
englischSince the Federal Labour Court has set aside the principle of tariff units it is particularly interesting to see how the newly acquired collective tariff pluralism can be accommodated at company level by the BetrVG. Against this Background of constitutional problems the main focus is regarding whether statutory regulations already indicate a tariff unit or that these constitutional issues can be resolved by existing statutory regulations. This fundamental collective issue has to be raised for all those who correctly advocate the dismissal of the principle of tariff units. But even for those who don´t consider the solution of tariff units as possible, this work may provide a new diverse approach.