Die Umwandlung von Forderungen in Nennkapital (debt to equity swap) rückt als Sanierungsinstrument immer mehr in den Fokus.
Da Forderungen als Sacheinlage zu behandeln sind, bedarf es im Rahmen ihrer Umwandlung der Bewertung. Eine Forderungsumwandlung zum Nennwert ist – wie der Autor darlegt – mit den Grundsätzen der Kapitalaufbringung derzeit nicht vereinbar. Das Erfordernis der Forderungsbewertung mindert allerdings den Nutzen eines debt to equity swaps als Sanierungsinstrument, da der Wert einer Forderung in Krisensituationen erheblich gemindert ist.
Der Autor untersucht die zur Bewertung einer Forderung vertretenen Ansätze und geht darüber hinaus der Frage nach, ob die mit MoMiG bzw. ARUG im Kontext der verdeckten Sacheinlage eingeführte Anrechnungslösung eine höhere Bewertung einer Forderung ermöglicht. Ein höherer Wert könnte erreicht werden, wenn – wie der Gesetzeswortlaut suggeriert – auf einen späteren Zeitpunkt bei der Forderungsbewertung abgestellt werden könnte.
englischDebt to equity swaps are used with increasing frequency to avoid a company's insolvency. In German law, the exchange of debt into equity is considered to be a contribution in kind. This impairs the effects of debt to equity swaps as debt cannot be exchanged for its nominal value.
The author discusses whether latest legislative acts – particularly changes in the context of the law governing hidden contributions in kind – allow the exchange of debt for a higher value. This would increase the effectiveness of debt to equity swaps.