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Carsten | Rautenberg

Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart

Ein Beitrag zur Beseitigung ihrer Weisungsabhängigkeit von der Regierung im Strafverfahren
Nomos,  3., überarbeitete und erweiterte Auflage, 2015, 629 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-8487-2659-2

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Im Jahr 1932 veröffentlichte der Kammergerichtsreferendar Dr. Ernst Carsten „Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zu Gegenwart“, die zu einem Standardwerk geworden ist. Vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten wegen seiner jüdischen Abstammung emigrierte der Autor 1936 aus Deutschland; er verstarb 1984 in den USA, wo er nach dem Krieg bis 1973 im Justizministerium gearbeitet hatte. Der dienstälteste deutsche Generalstaatsanwalt hatte den Text der Erstauflage überarbeitet, bis in das Jahr 2012 hinein fortgeschrieben und Ende des Jahres die Zweitauflage publiziert.
Für die nun vorliegende dritte Auflage ist der gesamte Text durchgesehen, ergänzt und aktualisiert worden. Dem Leser werden die Umstände der Errichtung der deutschen Staatsanwaltschaft im 19. Jahrhundert, ihre weitere Entwicklung und der damit einhergehende Streit über ihre Stellung im Staatsgefüge und ihre Funktion im Strafverfahren vermittelt. Es wird deutlich, dass ihr Anspruch, im Strafverfahren objektiv und unparteiisch zu agieren, sich nicht mit ihrer Weisungsabhängigkeit vom Justizminister und damit von der politische Interessen verfolgenden Regierung verträgt. Der Rückblick wird somit zum Beweismittel für die auch auf europäischer Ebene erhobene Forderung, das seit 1879 in den Grundzügen unveränderte Amtsrecht der deutschen Staatsanwälte zu reformieren und dabei insbesondere die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft zu beseitigen, deren Kontrolle künftig allein den Gerichten obliegen sollte. Damit wäre in Deutschland nicht nur die Rechtsprechung, sondern – wie bereits in anderen Staaten der EU – die Strafrechtspflege von der Regierung unabhängig, was einen Gewinn für unseren Rechtsstaat bedeuten würde.

»Die am Schluss (S. 371 ff.) behandelten Gegenwartsfragen nach einer unabhängigen, nicht mehr dem externen Weisungsrecht unterworfenen Staatsanwaltschaft, nach ihrer notwendigen Eingliederung in die Rechtspflege und daraus auch folgenden Leitungsfunktion im Verhältnis zur Polizei sind der langjährigen Tätigkeit Rautenbergs als Generalstaatsanwalt in Brandenburg geschuldet. Gleichzeitig wird an ihrer Thematisierung deutlich, wie sich die Staatsanwaltschaft seit ihrer Einführung im 19. Jahrhundert, wie es damals bereits hieß, nach wie vor als unfertiges Organ der Rechtspflege darstellt. Auch dieses mittels der aufwendig gearbeiteten Gesamtdarstellung bewusst gemacht zu haben, bleibt das Verdienst dieser Arbeit und zeigt ihre aktuelle Bedeutung.«
Prof. Dr. Hinrich Rüping, ZStW 2/13


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