Welche Rechte haben Ausländer in der Türkei? Wie vollzieht sich die Harmonisierung des türkischen Rechts mit Unionsrecht während des Beitrittsprozesses der Türkei zur EU?
Diesen Hauptfragen widmet sich die Autorin, indem die türkische Rechtsetzung im Hinblick auf die mit dem Assoziationsabkommen eingeleitete Beitrittsperspektive umfassend aufgearbeitet wird. Untersucht werden die normativen Vorwirkungen der Beitrittsperspektive im türkischen Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht über den Zeitraum vom ersten (abgelehnten) Antrag der Türkei auf Vollmitgliedschaft (1989) bis zu den gegenwärtigen Beitrittsverhandlungen.
Die für die Beitrittsperspektive relevanten türkischen Normsetzungen werden unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsmaterialien, der türkischen Rechtsprechung und Rechtsliteratur fruchtbar gemacht und am Maßstab des EU-Rechts analysiert und bewertet.
Untersucht wird hierbei, ob sich die rechtlichen Harmonisierungsbestrebungen in den verschiedenen Beitrittsphasen verändern, welches Steuerungspotenzial die EU auf den Demokratisierungsprozess hat und inwiefern das politische Ziel des Beitritts Hauptkatalysator für die Tätigkeit des türkischen Gesetzgebers war.
Damit bietet diese Untersuchung einen wertvollen Beitrag für den rechts- und politikwissenschaftlichen Diskurs sowie für das Verständnis der aktuellen Beitrittsverhandlungen.
englischWhat rights do foreigners have in Turkey? To what extent had European law influenced Turkish national legislation before Turkey became an official EU candidate and in the run-up to becoming an EU member state? To answer these questions, the study presents and analyses the Turkish aliens and nationality law in comparison with EU law. It considers legislative materials, legal practice, literature and materials of Turkey’s EU accession negotiations. The Turkish aliens and nationality law is a field of law which forms an essential part of national sovereignty. Therefore, it is very significant to know whether there is an influence of European law and to know the reasons for this kind of self-restriction of the right to legislation.