Im Jahr 2008 lebte das bereits eingeführte und nunmehr in den §§ 76 ff. JGG kodifizierte vereinfachte Jugendverfahren erneut auf, als mit dem ‚Neuköllner Modell‘ eine besonders beschleunigte Verfahrensform vorgestellt wurde. Benannt wurde das Verfahren nach dem gleichnamigen Berliner Bezirk Neukölln, in dem das Verfahren am 1. Januar 2008 als Probelauf begann. Das Modell beruhte auf einer Arbeitsabsprache von einzelnen Jugendrichtern, Vertretern der Jugendstaatsanwaltschaft, der Jugendgerichtshilfe und Ermittlungsbeamten in Berlin.
Inès Ben Miled untersucht das vereinfachte Jugendverfahren und das besonders beschleunigte Verfahren nach dem Neuköllner Modell und unternimmt u.a. den Versuch, Gemeinsamkeiten und Abweichungen beider Verfahrensformen aufzuzeigen.
englischThe simplified juvenile procedure, codified in §§ 76 ff. JGG, introduced in 1943 and reestablished in 2008, accelerated the process used for juvenile adjudication in minor and moderate cases. Named after the district in Berlin where the procedure started experimentally in 2008, the Neuköllner Modell is based on an informal agreement between individual juvenile judges, prosecutors, youth court assistances and investigators.
Inès Ben Miled examines the simplified juvenile procedure and the Neuköllner Modell in order to illustrate commonalities and deviations between the model and the procedure according to §§ 76 ff. JGG.