Der Rechtsanwalt ist nach § 1 BRAO ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Inhalt und Bedeutung dieser Rechtsstellung sind seit jeher stark umstritten. Demgegenüber steht die Rechtsstellung des persönlich abhängigen Arbeitnehmers. Das Spannungsverhältnis zwischen dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und anwaltlicher Unabhängigkeit ist seit ebenso vielen Jahrzehnten bekannt und kontrovers diskutiert. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Befreiung der Unternehmensjuristen von der Rentenversicherungspflicht haben die Diskussion neu entfacht. Dürfen dem angestellten Rechtsanwalt sachliche Weisungen erteilt werden? Regelungen, die in gewöhnlichen Arbeitsverhältnissen durchaus üblich sind, können im Anstellungsverhältnis mit einem Rechtsanwalt zu einer Gefahr für dessen Unabhängigkeit werden. Die Arbeit untersucht sämtliche sich aus dem Spannungsverhältnis ergebenen Problemfelder des Anstellungsverhältnisses und führt sie einer adäquaten, praxis- und interessengerechten Lösung zu.
englischAn attorney is, pursuant to section 1 BRAO, an independent body of the administration of justice. Content and meaning of this legal position are always highly disputed. This is in contrast to the legal position of a personal dependent employee. The controversy between the employer’s instruction right and the attorney’s independence is known and discussed for decades. The decisions of the Federal Social Court regarding the release of inhouse lawyers from the statutory pension insurance sparked the discussion anew. Can functional instructions be issued to the attorney? Conditions which are common in normal employment relationships may become hazardous for the attorney’s independence. The study examines all problems in an employment relationship arising from the conflict and leads them to an adequate, practice- and interest-oriented solution.