Der Ruf nach einer rein strafrechtlichen Verantwortung für Unternehmen ist ein „Dauerbrenner“ in der rechtspolitischen Debatte. Bisher beschränkte sich die jahrzehntelange Diskussion vornehmlich darauf, ob juristische Personen überhaupt strafrechtlich sanktioniert werden können. Dies wurde aus rechtsdogmatischen Gründen, zuvörderst aufgrund fehlender Handlungs- und Schuldfähigkeit, überwiegend abgelehnt. Erst der VerbStrG-E überwindet diese dogmatische Hürde und widmet sich ausgiebig der Frage, wie eine solche Strafbarkeit praktisch ausgestaltet werden kann, indem er die Verbandsstrafe auf eine neue eigene gesetzliche Grundlage mit materiell-rechtlichen und prozessualen Bestimmungen stellt. Der Gesetzentwurf hat die wissenschaftliche Diskussion damit neu entfacht und auf eine andere Ebene gehoben. Die vorliegende Dissertation analysiert daraufhin die einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs und beurteilt diese in einem übergeordneten strafrechtlichen als auch zivilrechtlichen Kontext.
englischThe introduction of genuine criminal liability for corporations has always been ‘fashionable’ in German legal policy. German law currently rejects such criminal liability for corporations because of general objections, such as their lack of a capacity to act and of individual guilt. The new draft law (VerbStrG-E) overcomes these dogmatic hurdles and proposes genuine criminal liability implemented in a new criminal code with substantive and procedural rules. This attempt by the VerbStrG-E has reignited the debate on this issue and taken it to a new level. This study analyses and assesses each provision of the draft law in an overall criminal and civil law context.