Das deutsche und europäische Vergaberecht hat in den letzten 30 Jahren in der deutschen Rechtswissenschaft und -praxis zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen und sich zu einem anerkannten Gebiet des öffentlichen Wirtschaftsrechts entwickelt. Dennoch ist eine wesentliche Grundlagenfrage des Vergaberechts bislang noch fast vollständig unbearbeitet, nämlich die nach dem notwendigen Beschaffungsbezug der öffentlichen Auftragsvergabe. Es steht völlig außer Frage, dass das Vorliegen eines Gewerbes grundlegende Anwendungsvoraussetzung des Gewerberechts oder das Vorliegen einer Versammlung Ausgangspunkt für die Anwendbarkeit des Versammlungsrechts ist. Hingegen existieren Uneinigkeiten darüber, inwiefern ein öffentlicher Beschaffungszweck grundlegende Anwendungsvoraussetzung des Vergaberechts ist und welche Merkmale ein solcher aufweist. Diese rechtswissenschaftliche Lücke schließt die Verfasserin mit Ihrer Arbeit.
englischGerman and European public procurement law has gained increasing attention in German law and practice over the past 30 years and has become a recognised area of public commercial law. Nevertheless, a fundamental question of public procurement law has so far been almost completely unprocessed, namely the question of how to define public procurement. On the other hand, there are disagreements as to the extent to which a public procurement is a fundamental requirement for the application of public procurement law. With her work, the author closes this legal gap.