Mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus und dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion wurden zwei völkerrechtliche Verträge abgeschlossen, die zwar formal neben dem Recht der Europäischen Union stehen, institutionell und materiell jedoch eng hiermit verbunden sind und auf eine Fortentwicklung der Europäischen Integration abzielen. Die hieraus resultierende „rechtliche Grauzone“, in der sich beide Verträge befinden, ruft bislang kaum gestellte Fragen nach den Voraussetzungen dieser „hybriden Rechtsakte“ hervor. In diesem Zusammenhang analysiert die Arbeit einerseits die Freiräume und Vorgaben des Unionsrechts und andererseits verfassungsrechtliche Legitimationsanforderungen und Grenzen für völkerrechtliche Verträge, die in einem besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen.
englischThe contract of the European Stability Mechanism and the European Fiscal Compact are international treaties and – from a formal point of view – not part of European Union law. With regard to the institutional level and to the main contents of the contracts, there is a specific relationship to the law of the European Union: Both treaties aim at developing European integration. This situation leads to legal questions about the conditions of this specific type of contract, which have rarely been asked yet. Therefore, this work analyses the conditions which European Union law and German constitutional law require for the legal validity of this kind of international treaty.
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