Die Frage der Anforderungen an den Nachweis der deliktischen Herkunft von Vermögen ist eine der zentralen Streitfragen des Einziehungsrechts. Die Ermittlungsbehörden stehen vor dem Problem, wie sie auf Vermögen zugreifen können, das mutmaßlich eine illegale Herkunft hat, für das jedoch der Vollbeweis der Straftat bzw. der illegalen Herkunft nicht zu erbringen ist. Der deutsche Gesetzgeber hat sich bei der Einführung der selbstständigen Einziehung von Vermögen unbekannter Herkunft erkennbar an ausländischen Rechtsordnungen, wie der non-conviction-based confiscation im englischen Recht orientiert. Vorliegend wird daher rechtsvergleichend die Beweissituation im Bereich der selbstständigen Einziehung im deutschen und englischen Recht untersucht.
englischHow to prove the illegal origin of assets is one of the most controversial issues of confiscation law. The state is faced with the problem as to how to deal with assets which have prima facie an illegal origin, but for which full proof of the criminal act and thus of the illegal origin cannot be provided. When introducing the non-conviction-based confiscation, Germany was guided by foreign legal systems, such as England and Wales. This book examines the evidential situation both under German and English law by way of a legal comparison.