»Ärztliche Erkenntnis« und die Pflicht zur sorgfältigen Prüfung im Rahmen des § 218 a StGB
ISBN 978-3-7890-3752-8
Die Ärzteschaft ist bei der Auslegung der Formel »nach ärztlicher Erkenntnis« im Rahmen des § 218 a StGB verunsichert, eine allgemein gültige Definition gibt es nicht. Die frühere Rechtsprechung ging davon aus, daß der Arzt/die Ärztin die Pflicht habe, die Voraussetzungen der Indikation sorgfältig zu prüfen. Die neuere Rechtsprechung lehnt eine solche zusätzliche Voraussetzung der subjektiven Rechtfertigung ausdrücklich ab, verlangt aber gleichwohl dessen Inhalte. Die Autorin untersucht in ihrer umfassend angelegten Studie die »ärztliche Erkenntnis« in Abgrenzung zu der »gerichtlichen Erkenntnis«.