Die Bundeswehr ist vielerorts an Auslandseinsätzen unter dem Dach Internationaler Organisationen beteiligt. Naturgemäß kann sie dabei in den Einsatzländer auch Schäden verursachen. Es wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bundesrepublik Deutschland für diese Schäden nach den Grundsätzen des deutschen Amtshaftungsrechts haften muss. Dabei wird insbesondere die Verflechtung des deutschen Amtshaftungsrechts mit völkerrechtlichen Rechtsregimen, wie dem humanitären Völkerrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention näher beleuchtet, sowie untersucht, ob und in welcher Ausprägung die deutschen Grundrechte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr beachtet werden müssen.