Aktualisieren

0 Treffer

Kern

Arzneimittelbeschaffung durch die gesetzlichen Krankenkassen

Eine kartellvergaberechtliche Analyse
Nomos,  2012, 495 Seiten, E-Book

ISBN 978-3-8452-4041-1

129,00 € inkl. MwSt.
Auch als Softcover erhältlich
129,00 € inkl. MwSt.
E-Book Download
In den Warenkorb
Auf den Merkzettel
 Weitere Funktionen für angemeldete Benutzer

Im Bereich der Leistungsbeschaffung stellt das Vergaberecht gesetzliche Krankenkassen, pharmazeutische Unternehmen, die Vergabenachprüfungsinstanzen sowie die Anwaltschaft vor neue Herausforderungen. Am Beispiel der Beschaffung von Arzneimitteln analysiert der Autor Reichweite und Bedeutung des Vergaberechts im Bereich der Leistungsbeschaffung gesetzlicher Krankenkassen.

An der Beschaffung von Arzneimitteln sind die Krankenkassen nicht direkt beteiligt. Sie sind jedoch in der Lage, die Verordnungs- bzw. Beschaffungsentscheidungen der Vertragsärzte und Apotheker zu steuern. Der Autor legt dar, unter welchen Voraussetzungen auch die Steuerung fremder Beschaffungsvorgänge zu einer Anwendung des Vergaberechts führt.

Abschließend wird dargestellt, welche Besonderheiten für die Ausgestaltung der Ausschreibungsgrundlagen (insb. Verfahrensart, Eignungs- und Zuschlagskriterien) bei der Vergabe von Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V gelten. Hier geht der Autor insbesondere auch auf die durch das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) veränderte Rechtslage und die gestiegene Bedeutung des Kartellrechts ein.

»Auf 495 Seiten stellt der Autor neben der deutschen sozial- und apothekenrechtlichen Grundlage, insbesondere auch die europäischen und deutschen vergaberechtlichen Grundlagen dar. Abgerundet wird dieses umfassende Werk durch eine umfassende Auseinandersetzung mit der Judikatur und dem Schrifttum, wobei das Literaturverzeichnis hervorzuheben ist... so ist das gegenständliche Werk aufgrund der detaillierten Ausführungen zu den vergaberechtlichen Problemstellungen auch für österreichische Juristen sehr zu empfehlen.«
Robert Ertl, RPA 1/13
Kontakt-Button