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Das rechtliche Schicksal von staatlichen Akten und Archiven bei einem Wechsel der Herrschaft über Staatsgebiet

Nomos,  2004, 366 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8329-0532-3


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Das Werk ist Teil der Reihe Saarbrücker Studien zum Internationalen Recht (Band 25)
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Die »Akten« des Staates dienen der Ausübung seiner Tätigkeit und dokumentieren sie. »Archiviert« sind sie Quelle der Geschichtswissenschaft und damit wertvolles Kulturgut. Was aber gilt bei territorialen Änderungen? Müssen die Staatspapiere dann zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden? Und wie wirkt sich eine nur zeitweilige Fremdherrschaft aus? Darf im Krieg eine Besatzungsmacht Akten und Archive beschlagnahmen und sogar behalten? Oder sind sie völkerrechtlich geschützt und müssen zurückgegeben werden? Die Geschichte ist voller Beispiele – für gezielten Aktenraub und bis heute ungelöste Archivstreitigkeiten ebenso wie für ausgefeilte Spezialabkommen und Aktenklauseln in Verträgen, in denen territoriale Änderungen besiegelt wurden. Der Autor versucht, mit einer Bestandsaufnahme der Staatenpraxis und der neueren Kodifikationen des Kriegsrechts sowie des Übereinkommens über die Staatennachfolge von 1983 Reichweite und Grenzen des geltenden Völkerrechts zu bestimmen. Dabei werden auch die Bemühungen der UNESCO und der VN um die Rückführung von Kulturgütern berücksichtigt. Als Ergebnis werden Leitlinien für zwischenstaatliche Verhandlungen entwickelt.

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