Ein richterliches Urteil existiert wie Papiergeld insoweit, wie es von der Mehrheit in einer Gesellschaft als ein solches anerkannt wird. Für ihre kollektive Anerkennung ist die sprachliche Selbstdarstellung justizieller Entscheidungen essentiell. Die Frage lautet: Kann die Darstellungsweise nach dem binären Prinzip von einzig richtigen Entscheidungen vor dem Hintergrund durchgreifender theoretischer Einwände gegen die Dworkinsche These der Existenz einzig richtiger Entscheidungen gerechtfertigt werden? Kann sie etwas anderes als eine vom Rechtsstab zum Machterhalt eingesetzte Täuschung sein?
Auf der Grundlage eines fiktionalistischen Verständnisses der juristischen Argumentation wird eine optimistische Antwort formuliert: Die Argumentationsfigur der einzig richtigen Entscheidung ist gerechtfertigt, wenn ihre Kontrafaktizität vom Rechtsstab nicht verschleiert, sondern kommuniziert wird. Die Anerkennung richterlicher Entscheidungen kann so deren sprachliche Selbstdarstellung umfassen.
englischJudicial Decisions like paper money exist only insofar as they are collectively recognized. Essential for its collective recognition is the linguistic self-representation of judicial findings. The question is: Can the self-representation of judicial decisions as single right ones even in hard cases be justified, considered the falsehood of the Dworkinian thesis of the existence of single right answers in every case? Can it be something else than a means of disguise for the judiciary to maintain its power? A positive answer can be given on the basis of a fictionalistic understanding of legal argumentation: the self-representation of judicial decisions as single right ones can be justified if its counterfactuality is not disguised from addressees but communicated. Collective recognition can thus refer to the self-representation of judicial decisions.