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Bischoffshausen

Die ökonomische Rechtfertigung der urheberrechtlichen Schutzfrist

Analyse der Schutzfrist de lege lata und de lege ferenda aus historischer, dogmatischer und rechtsökonomischer Sicht
Nomos,  2015, 393 Seiten, E-Book

ISBN 978-3-8452-4779-3

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Seit die Informationsgesellschaft in aller Munde ist, hat das Urheberrecht enorm an Bedeutung gewonnen. Paradoxerweise hat der Zuwachs faktisch verfügbarer Informationen die Rahmenbedingungen für kreatives Schaffen aber verschärft. Obwohl die Allgemeinheit vom Zuwachs an stofflosen Gütern im Distributionskanal Internet profitiert, vergrößert die Aussicht auf mehr Teilhabe das Spannungsfeld zwischen ungehindertem Zugang und Schutz. Es liegt daher auf der Hand, nach dem rechten Maß urheberrechtlichen Schutzes zu fragen, insbesondere in zeitlicher Hinsicht.
Das dogmatische Fundament der Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Autors wird zunehmend in Frage gestellt, vor allem im Hinblick auf den undifferenzierten Schutzansatz. Neben der historischen Entwicklung analysiert der Autor herkömmliche Ansätze zur Rechtfertigung der geltenden Regelung. Mit Hilfe rechtsökonomischer Ansätze werden anschließend Vorschläge für eine denkbare Neugestaltung der urheberrechtlichen Schutzfrist unterbreitet.

»Gerade in dieser Differenzierung zwischen der Verwertung und dem Persönlichkeitsrechtsschutz des Autors liegt ein interessanter Aspekt.«
privatfunk.de März 2014

»Der Untersuchung des Verfassers ist unbedingt eine sehr weite Verbreitung zu wünschen, die dazu führen sollte, grundsätzlich über eine Novellierung der Schutzfrist im hier vorgeschlagenen Sinne nachzudenken und erkannt notwendige Veränderungen anzustreben und umzusetzen. Bischoffshausen ist auch deshalb zu danken, weil er so mutig und entschieden einen vermeintlichen Tempelraub und die Entweihung des schöpferischen Schutzes im Zusammenhang mit Neuüberlegungen der Dauer der urheberrechtsgesetzlichen Schutzfrist überzeugend in Frage stellt.«
Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, ZUM 7/14

»Bischoffshausen verweist auf die [...]
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