Das Wirtschaftsstrafrecht ist eine seit langem nach Quantität und Intensität zunehmende Materie. Die Gesetzgeber wie die Strafverfolgungsbehörden fördern diese Tendenz, motiviert vor allem durch die Vorstellung, damit etwas zur Steuerung der Wirtschaft beizutragen. Dass diese Aktivitäten auch das Gegenteil bewirken können, zeigt die Länge Verfahren, deren späte Abwicklung mit den aktuellen wirtschaftspolitischen Problemen kaum noch etwas zu tun hat. Viele Verfahrenseinstellungen sind die Folge und geben Anlass zu der Vermutung, dass schon mit der Behauptung eines Tatverdachts, selbst dann, wenn er sich nicht bestätigt, eine wichtige Aufgabe erfüllt werden soll. Das ist ökonomisch unsinnig und rechtlich unzulässig; das Strafprozessrecht kennt keine Verdachtsstrafe. Wie man diesen Bestrebungen vor allem aus interdisziplinären und grundgesetzlichen Perspektiven kritisch begegnen kann, möchte diese Aufsatzsammlung deutlich machen und setzt damit den schon in den ersten beiden Bänden eingeschlagenen Weg konsequent fort.
englischFor a considerable time, economical criminal law is growing in intensity and quality. This is supported by legislature and criminal prosecuting authorities, motivated by the idea to render something to the control of the economy. That such activities may turn out to the contrary is documented by the length of procedures, which in the end have almost nothing in common with the actual economical problems. Consequently many procedures are being closed and it may be resumed that even the allegation of a suspicion serves an important task, although it is finally not confirmed. This is economically nonsense und legally not allowed; the criminal process law does not have a suspicion penalty. This collection of papers intends to show how it may be possible to react by interdiciplinary and general perspectives to this and thereby continues the way taken in the first two editions.