Ausgangspunkt der Arbeit ist die Suche nach Wegen einer langfristigen Nachlassbindung in Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Rechtshistorisch wurde dieses Ziel mittels des Instituts des Fideikommisses erreicht. Dessen Entwicklung wird beginnend mit seinem Ursprung im römischen Recht bis zu seiner Abschaffung nachgezeichnet. Der Schwerpunkt liegt sodann in der systematischen Gegenüberstellung der in Betracht kommenden erbrechtlichen Institute und der Familienstiftung. Die Darstellung wird jeweils mit einer rechtsvergleichenden Analyse abgeschlossen. Im Rahmen des französischen Rechts wird sowohl die bisherige als auch die Rechtslage nach der am 1.1.2007 in Kraft getretenen Reform des Erbrechts berücksichtigt.