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Rechtliche Grundlagen des Verteilungsplans urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften

Nomos,  2004, 181 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8329-0721-1


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Wegen der Allgegenwart geistiger Werke können ihre Schöpfer nicht alle Nutzungen kontrollieren. So kann ein Komponist nicht alle Konzerte und Radiosendungen anhören. Er bedient sich hierzu urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften. Diese können aber wegen immenser Kosten und dem Schutz der Privatsphäre der Konsumenten nicht jede Nutzung erfassen. Daher bekommt ein Berechtigter nicht genau den Betrag, den sein Werk eingespielt hat. Bei der Erstellung des Verteilungsplans kann die Verwertungsgesellschaft diese Tatsache berücksichtigen. Der Verfasser zeigt die rechtlichen Grenzen auf, innerhalb derer sich der Verteilungsplan bewegen darf. Das Ergebnis diskutiert er am Beispiel der GEMA, der in Deutschland wirtschaftlich bedeutendsten Verwertungsgesellschaft.
Einen Schwerpunkt bildet die Verteilung von Tantiemen nach kulturellen und sozialen Zwecken. Hierfür behält die GEMA 10 % der Einnahmen des Aufführungs- und Senderechts ein. Der Verfasser prüft, ob dieser Abzug zum einen als Geldleistungspflicht mit dem Grundgesetz und zum anderen mit völkerrechtlichen Verträgen vereinbar ist. Letztere garantieren gerade den Bestand des Aufführungs- und Senderechts.

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