Die Arbeit liefert Erkenntnisse über die bisher kaum untersuchte Perspektive der betroffenen Frauen und setzt sich auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse mit dem jüngst eingeführten Straftatbestand des § 237 StGB auseinander.
Die qualitative Studie mit Interviews betroffener Frauen vermittelt perspektivische Erkenntnisse über die Hintergründe und Bedingungen von Zwangsehen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden dazu genutzt, einen Präventions-und Opferschutzmaßnahmenkatalog zu erarbeiten und den Straftatbestand des § 237 StGB auf seine Erfolgsgeeignetheit im Hinblick auf die Verhinderung von Zwangsehen zu überprüfen. Dabei werden mehrere Defizite der Strafnorm herausgestellt.
Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe e.V.