Stimmen zur Vorauflage

»Der Rezensent wagt daher den Vorschlag, darüber nachzudenken, ob der Kommentar nicht eines fernen Tages nur als ‚der‘ Linck firmieren könnte - als unverwechselbare Marke gewissermaßen, neben ‚dem‘ Palandt oder demnächst auch ‚dem‘ v. Mangoldt.«
Prof. Dr. Peter Michael Huber, ThürVBl 2015, 256

»ist der Kommentar sehr zu empfehlen. Die Erläuterungen sind durchweg detailgenau, sorgfältig, beziehen die Rechtslage in anderen Ländern und, soweit möglich, im Bund ein.«
Prof. Dr. Stefan Korioth, ZG 3/14

»Man nimmt ihn mit Gewinn zur Hand.«
Dr. Lars Brocker, LKRZ 2/14

»ein ausgezeichnetes Werk.«
Florian Edinger, ZParl 2/14