»Insgesamt legt Medla eine sehr lesenswerte, gut recherchierte und gegliederte Arbeit vor, die die von ihr formulierten Ziele voll erfüllt. Darüber hinaus entwickelt sie Lösungsvorschläge für das deutsche Insolvenzrecht, die diskussionswürdig sind, auch wenn die Richtung der Vorschläge von einer großen Zahl der sich hierzu äußernden Autoren nicht goutiert wird.«
Jochen Drukarczyk, ZBB 9/11

»Gegenstand dieser Untersuchung ist die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die präventive Unternehmenssanierung in Frankreich nach der Reform von 2005 und der Versuch, im Wege der Rechtsvergleichung neue Lösungsansätze für eine Weiterentwicklung des deutschen Insolvenzrechts zu erarbeiten. Nach einem Überblick über die historische Entwicklung des Insolvenzrechts in Deutschland und Frankreich sowie über die Besonderheiten des französischen Unternehmensinsolvenzrechts, stellt die Verfasserin die beiden Verfahren präventiver Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht, die so genannte "Procédure de conciliation" und das Schutzverfahren, die "Procédure de sauvegarde", vor. Bei Letzterem handelt es sich um das als Insolvenzverfahren gemäß Anlage A der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.5.2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) einzustufende Flagschiff des Reformgesetzes vom 26.7.2005. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Unternehmer, der sich nachweislich Schwierigkeiten ausgesetzt sieht, die er nicht bewältigen kann und die ihrer Natur nach zur Insolvenzreife führen können, aber noch nicht geführt haben, ein auf die Erarbeitung eines Insolvenzplans ausgerichtetes Schutzverfahren einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens müssen die Gläubiger ihre Forderungen innerhalb einer zweimonatigen (bzw. für Gläubiger außerhalb Frankreichs viermonatigen) Ausschlussfrist anmelden und können innerhalb der Gläubigerkomitees für Kreditinstitute und Hauptlieferanten über den vorgeschlagenen Insolvenzplan abstimmen, ohne dadurch das Insolvenzgericht zu binden. Der erhoffte Erfolg dieses Verfahrens ist - abgesehen von publizitätsträchtigen Großverfahren wie Eurotunnel und Libération - in der Praxis ausgeblieben. Dagegen erfreut sich das Verfahren der "conciliation", welches noch bis zu 45 Tagen nach Eintritt der Insolvenzreife die Einleitung eines vertraulichen Schlichtungsverfahrens ermöglicht, wohl auch auf Grund des diesbezüglichen eingeführten "fresh money"-Privilegs großer Beliebtheit. Nach einem Überblick über das deutsche Insolvenzplanverfahren stellt die Verfasserin die Möglichkeiten der außergerichtlichen Maßnahmen zur Krisenbewältigung und deren Grenzen dar. Die in Deutschland vorherrschende "freie Sanierung" ist in Frankreich praktisch nicht bekannt, so dass die Verfasserin in diesem Rahmen insbesondere auf die gerichtliche Ernennung des so genannten "mandataire ad hoc" und die Möglichkeit des Gerichts zur Anordnung von Stundungen, der Herabsetzung des anwendbaren Zinssatzes und der Umkehr der gesetzlichen Tilgungsregel eingeht. Auf Grundlage ihrer Untersuchungen und unter Berücksichtigung der konträren gesetzgeberischen Konzeptionen des deutschen und des französischen Insolvenzrechts plädiert die Verfasserin unter Verweis auf die "Procédure de sauvegarde" für eine Ausgliederung des deutschen Insolvenzplanverfahrens bei drohender Zahlungsunfähigkeit in ein eigenständiges Verfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens sollte die Eigenverwaltung zur Regel erhoben und dem Schuldner die Pflicht zur Vorlage eines "prepackaged plan" auferlegt werden. Die Einführung von Gesetzänderungen auf Grundlage der französischen Erfahrungen mit der "Procédure de conciliation" und dem "fresh money"-Privileg wird allerdings von der Verfasserin unter Berufung auf die Systemunterschiede abgelehnt.«
RA und Avocat Patrick Ehret, D.E.A. (Strasbourg III), NZI 12/08