»Mein Fazit lautet: Man wird intellektuell belohnt und fündig, wenn man den Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht in die Hand nimmt. Die Praxis wird ohne den Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht nicht auskommen. Dem Kommentar sind hoffentlich noch viele Auflagen beschieden.«
RA Dr. Christian von Oertzen, FAStR, NJW 2024, 883

»Der Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht ist derzeit der einzige Kommentar auf dem Markt, der das reformierte und vereinheitlichte Stiftungszivilrecht des BGB (also die bereits in Kraft getretenen Vorschriften) und das gänzlich neue, zum 01.01.2026 in Kraft tretende Stiftungsregistergesetz (StiftRG) umfassend kommentiert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bochumer Kommentar zu Stiftungsrecht wertvolle Beiträge zu dem Rechtgebiet leistet und die nach der gesetzlichen Vereinheitlichung des Stiftungsrechts nunmehr erforderliche einheitliche Anwendung in den Ländern begünstigen wird. Er sei allen an der rechtspolitischen Entwicklung der Stiftung Interessierten und einen Zugriff zum neuen Recht Suchenden zur Anschaffung empfohlen.«
Notar Christoph Aumann, LL.M. (London), MittBayNot 3/2024

»Diese umfangreiche und gesamtheitliche Kommentierung ist zuvorderst Hilfestellung bei der praktischen Anwendung des neuen Rechts, ohne jedoch einen hohen wissenschaftlichen Anspruch missen zu lassen.«
Alexander Hänert, LL. B., npoR 2024, 41