Stimmen zur Vorauflage

»Ein sowohl für die wissenschaftliche Vertiefung als auch für die praktische Anwendung des Hochschulrechts absolut empfehlenswerte Kommentierung. Der Rezensent wird bei seiner täglichen Arbeit sehr gerne immer wieder auf ›den Epping‹ zurückgreifen!«
Gregor C. Jaburek, Wissenschaftsrecht 2017, 206

»ohne Konkurrenz ... besticht durch eine klare, sachliche und auf das Wesentliche konzentrierte, gründliche Darstellung. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Praxisnähe der Autoren zu legen, die bei der Kommentierung viel praktische Erfahrung einbringen konnten... unverzichtbar für all diejenigen, die sich mit dem speziellen Rechtsgebiet des Hochschulrechts auseinandersetzen.«
RA Christian Reckling, FAVerwR, dierezensenten.blogspot.de 8/2017

»eine Meisterleistung, die auch für den Gebrauch in anderen Bundesländern wertvolle Impulse vermitteln kann ... Jeder mit dem Hochschulrecht Befasste - in welcher Funktion auch immer - wird dieses Buch mit großem Gewinn zu Rate ziehen, auch über Ländergrenzen hinweg.«
Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, DÖV 2017, 599-600

»höchste Anerkennung für den Kommentar, mit dem das Niedersächsische Hochschulrecht und seine praktische Anwendung in eine neue Phase getreten sind.«
Prof. Dr. Jörn Ipsen, NdsVBl 2017, 128

»weist durchgehend ein hohes Niveau auf und ermöglicht so Wissenschaftlern und Verwaltungspraktikern eine intensive Auseinandersetzung mit den jeweiligen Hochschulrechtlichen Regelungen.«
Andreas Lenk, NordÖR 2016, 284-285

»Der Kommentar ist insgesamt sehr gut lesbar. Dem Werk ist die ihm gebührende Wertschätzung in den Universitäten und deren Verwaltungen, einschlägigen Anwaltskanzleien und (Verwaltungs-)Gerichten unbedingt zu wünschen.«
Dr. Peter Szczekalla, DVBl 2016, 430

»Der interessante Kommentar leistet in seinem Bereich Pionierarbeit und bietet eine wissenschaftliche sehr fundierte, aber sehr verständliche Erläuterung des niedersächsischen Hochschulrechts für Wissenschaft und Praxis.«
RA Ralf Hansen, juralit.com 3/2016

»Eine vorzügliche Kommentierung... Die wissenschaftliche Qualität der Kommentierungen, die durch Fußnotenapparate übersichtlich gehalten sind, überzeugt. Eine eingehende Auseinandersetzung mit Schrifttum und Rechtsprechung macht den Kommentar nicht nur für die Rechtsanwender, sondern auch den wissenschaftlichen Diskurs interessant.«
Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, Forschung & Lehre 2016, 146